
Schulrichtlinien

Richtlinie Für Internetfähige Geräte
Um ein lernförderliches Umfeld zu schaffen, indem Ablenkungen durch Mobiltelefone und andere persönliche internetfähige elektronische Geräte minimiert werden, die Sicherheit und Konzentration aller Schüler während des Schultages gewährleistet wird und gemäß §2803 des Bildungsgesetzes, das am 1. August 2025 in Kraft tritt, sind alle Schulen im Bundesstaat New York verpflichtet, eine Richtlinie zu verabschieden, die die Nutzung persönlicher internetfähiger Geräte während des Schultages auf dem Schulgelände verbietet. Ein „internetfähiges elektronisches Gerät” ist definiert als ein elektronisches Gerät, das eine Verbindung zum Internet herstellen kann und dem Benutzer den Zugriff auf Inhalte im Internet ermöglicht. Beispiele für solche Geräte sind Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets, iPads und tragbare Musik- und Unterhaltungssysteme.
Den Schülern ist es nicht gestattet, ihre persönlichen internetfähigen elektronischen Geräte nach ihrer Ankunft in der Schule bis zum Ende des Schultages zu benutzen oder darauf zuzugreifen. Der Schultag ist definiert als der Zeitraum vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde des Tages, einschließlich der Mittagspause. Der Schultag beginnt um 8:30 Uhr und endet um 14:50 Uhr. Die Schüler dürfen während des Schultages von der Schule/NYCPS ausgegebene Geräte benutzen.
Die PS 59 stellt Schülern der Klassen 3 bis 5 Taschen zur Verfügung, in denen sie ihre Handys in ihren Rucksäcken aufbewahren können.
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Die Schüler legen ihre Geräte am Eingangstor ab und geben sie vor den Augen des Schulpersonals ab.
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Die Schüler bewahren ihre Taschen für den Tag in ihren Rucksäcken auf.
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Die Taschen der Schüler verbleiben in ihren Rucksäcken, bis sie von ihrem Klassenlehrer entlassen werden.
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Schüler, die an Nachmittagsprogrammen teilnehmen, begeben sich mit ihren Geräten, die in den Taschen in ihren Rucksäcken verbleiben, zu ihren Nachmittagsprogrammen.
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Schüler mit genehmigter vorzeitiger Entlassung können ihr Gerät aus der Tasche nehmen, wenn sie von einem Erwachsenen abgeholt werden.
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Bei Verlust oder Beschädigung einer Tasche verlangt die Schule eine geringe Gebühr für den Ersatz.
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Wenn ein Schüler ohne seine Tasche zur Schule kommt, muss er sein Gerät zum Sekretariat bringen, wo es von Kathleen King, der Elternkoordinatorin, entgegengenommen und aufbewahrt wird.
Notfallkommunikation:
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In Notfällen oder dringenden Fällen können Eltern oder Erziehungsberechtigte Jhoven Rojas, Schulsekretär, oder Kathleen King, Elternkoordinatorin, unter der Nummer 212-888-7870 anrufen, um ihr Kind zu erreichen.
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In Notfällen oder dringenden Fällen können Schüler die Telefone im Hauptbüro benutzen, um ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten zu erreichen.
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In Notfällen oder dringenden Fällen nutzt die Schule GAMA, um Informationen an Eltern oder Erziehungsberechtigte weiterzugeben.
Hier finden Sie eine Anleitung zum Einrichten eines NYCSA-Kontos für den Zugriff auf GAMA.
Ausnahmen:
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Schüler dürfen ihr eigenes Gerät verwenden, wenn sie einen individuellen Bildungsplan (IEP) oder einen 504-Plan haben, der die Nutzung eines internetfähigen Geräts vorsieht, und kein vom DOE für diesen Zweck ausgestelltes Gerät besitzen.
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Eltern/Erziehungsberechtigte müssen sich unter der Nummer 212-888-7870 an Kathleen King, Elternkoordinatorin, wenden, wenn ein Schüler aus folgenden Gründen eine Ausnahme benötigt: medizinische Überwachung/Behandlung (z. B. zur Überwachung des Blutzuckerspiegels oder ähnlichen Umständen), wenn der Schüler eine Pflegeperson ist, für genehmigte Sprachzwecke (z. B. Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind) oder wenn dies anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Der Schulleiter/Beauftragte kann die Nutzung für Bildungszwecke genehmigen.
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Ausnahmen werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet und genehmigt.
Disziplin:
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Schüler, die elektronische Geräte unter Verstoß gegen den NYCPS-Disziplinarkodex, die Schulordnung, die Verordnung A-413 des Kanzlers und/oder die NYCPS-Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und Sicherheit des Internets („IAUSP“) verwenden, werden mit progressiven Disziplinarmaßnahmen belegt. Das bedeutet, dass die Disziplinarmaßnahmen je nach Art und Häufigkeit des Verstoßes eskalieren. Gemäß den Bestimmungen des staatlichen Gesetzes darf ein Schüler nicht allein aufgrund der Tatsache, dass er unter Verstoß gegen die Schulrichtlinien auf ein persönliches internetfähiges Gerät zugegriffen hat, vom Unterricht suspendiert werden. Wiederholte Fälle von Ungehorsam (d. h. Weigerung, das Gerät abzugeben oder zu verwahren) können zu einer Suspendierung führen, wenn dies vom Amt für Sicherheit und Jugendentwicklung genehmigt wird.
Wenn ein Gerät verloren geht oder gestohlen wird:
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In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein elektronisches Gerät in der Schule gestohlen oder beschädigt wird, können Eltern einen Antrag bei der Finanzkontrolle stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Finanzkontrolle.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei der Aufrechterhaltung einer konzentrierten und produktiven Lernumgebung. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen zu diesen Richtlinien benötigen, wenden Sie sich bitte an Schulleiter Wise über Kathleen King, Elternkoordinatorin, unter 212-888-7870 oder kking6@schools.nyc.gov.